Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 147.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,4320
BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 147.78 (https://dejure.org/1982,4320)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1982 - 1 WB 147.78 (https://dejure.org/1982,4320)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1982 - 1 WB 147.78 (https://dejure.org/1982,4320)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,4320) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Angemessenheit und Eindeutigkeit von Aufgaben schriftlicher Prüfungsarbeiten an der Führungsakademie der Bundeswehr - Anspruch auf Wiederholung einer Klausur an der Führungsakademie der Bundeswehr auf Grund eines Verstosses gegen die Prüfungsordnung durch die Ausbilder ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 30.10.1979 - 1 WB 132.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 147.78
    Das ist der Fall, wenn sich eine bessere Klausurnote unmittelbar auf die Abschlußnote (BVerwG ZBR 1978, 72; vgl. auch BVerwG Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 WB 132/77) oder - wie hier - auf die Platzziffer und damit unter Umständen auf die spätere Laufbahn auswirken könnte.

    Deren Verletzung kann der Soldat im gerichtlichen Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung rügen (BVerwG Beschluß vom 13. Oktober 1976 - 1 WB 74/76), wobei er sowohl die nach seiner Vorstellung fehlerhaft zustande gekommene Note angreifen als auch dem Gericht das Begehren unterbreiten kann, den BMVg zur Anhebung der streitigen Note zu verpflichten (BVerwG Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 WB 132/77).

    Der gerichtlichen Kontrolle entzogen ist sonach das eigentliche Werturteil des Prüfers; dagegen findet eine Nachprüfung dahin statt, ob der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen ist, ob er allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften - insbesondere gegen einschlägige Prüfungsbestimmungen - verstoßen hat oder ob er sich bei der Bewertung der Leistungsnachweise von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (BVerwG Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 WB 132/77 - m.w.H.).

  • BVerwG, 21.08.1973 - I WB 23.73
    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 147.78
    Das Verhalten der Vorgesetzten im Beschwerdeverfahren kann im allgemeinen nicht neben dem die ursprüngliche Maßnahme betreffend Hauptantrag zum Gegenstand eines gesonderten Antrags gemacht werden (BVerwGE 46, 149 f [BVerwG 21.08.1973 - I WB 23/73]).

    Eine isolierte Anfechtung eines Beschwerdebescheids ist nur dann zulässig, wenn dieser eine zusätzliche selbständige Beschwer enthält (vgl. § 79 Abs. 2 VwGO; BVerwGE 46, 149, 152) [BVerwG 21.08.1973 - I WB 23/73].

  • BVerwG, 13.10.1976 - 1 WB 74.76

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 147.78
    Mit der erfolgreichen Teilnahme am Grundlehrgang der Fortbildungsstufe C erfüllt der Soldat die Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 SLV und erwirbt das erforderliche Grundlagenwissen für eine Verwendung als Stabsoffizier; die Teilnahme an diesem Lehrgang hat nicht nur Ausbildungs-, sondern auch Prüfungscharakter (BVerwG Beschluß vom 13. Oktober 1976, - 1 WB 74/76,).

    Deren Verletzung kann der Soldat im gerichtlichen Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung rügen (BVerwG Beschluß vom 13. Oktober 1976 - 1 WB 74/76), wobei er sowohl die nach seiner Vorstellung fehlerhaft zustande gekommene Note angreifen als auch dem Gericht das Begehren unterbreiten kann, den BMVg zur Anhebung der streitigen Note zu verpflichten (BVerwG Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 WB 132/77).

  • BVerwG, 06.07.1979 - 7 C 26.76
    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 147.78
    Ob und unter welchen Umständen in Fällen gesteigerter Psychose mit der Folge eines völligen Versagenszustandes eine Ausnahme von diesem Grundsatz zugelassen werden müßte (BVerwG DVBl 1980, 482, 483) [BVerwG 06.07.1979 - 7 C 26/76], kann hier offenbleiben.
  • BVerwG, 23.02.1972 - I WB 1.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 147.78
    Die kurzen Ausführungen des Schreibens vom 28. Juli 1978 können trotz gewisser Bedenken als andeutungsweise Antwort auf die Frage gewertet werden, warum er sich durch die Ausgangsmaßnahme und die Beschwerdeentscheidungen beschwert fühlt (BVerwGE 43, 308, 311) [BVerwG 23.02.1972 - I WB 1/70].
  • BVerwG, 16.04.1980 - 7 B 67.80

    Verfassungsmäßigkeit des ausnahmslosen Verbots eines dritten Prüfungsversuchs in

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 147.78
    Die in eigener Verantwortung und frei von Weisungen getroffene wissenschaftlich-pädagogische Bewertung einer Leistung durch den Prüfer ist für das Gericht nicht nachprüfbar; es kann sie nicht durch eine aus eigener Sachkunde gewonnene Bewertung ersetzen oder ändern und auch nicht durch andere Sachverständige vornehmen lassen, da hierdurch der Grundsatz, daß alle Prüflinge durch den für sie bestimmten Prüfer beurteilt werden müssen, durchbrochen würde (vgl. BVerwG DÖV 1981, 62 f m.w.H.).
  • BVerwG, 27.03.1981 - 1 WB 92.80

    Antrag auf Wegstreckenentschädigung - Rechtsweg - Verletzung der Fürsorgepflicht

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 147.78
    Das Begehren des Antragstellers ist nach dem objektiven Sinngehalt seiner Erklärungen durch Auslegung zu ermitteln (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. zuletzt Beschluß vom 27. März 1981 - 1 WB 92/80).
  • BFH, 20.04.1971 - VII R 95/68

    Steuerberaterprüfung - Steuerbevollmächtigtenprüfung - Schriftlicher Teil -

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 147.78
    Ob das auch dann gilt, wenn die Aufgabe so schwierig war, daß ein "gut durchschnittlicher Bewerber sie nicht (mindestens) mit 'ausreichend' hätte schreiben können" (BFH DB 1971, 1398), kann hier wegen der im allgemeinen erreichten Ergebnisse offenbleiben.
  • BVerwG, 26.04.1978 - 1 WB 170.76

    Thema einer Prüfungsarbeit - Prüfungsorgane - Bewertungsmaßstäbe

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 147.78
    Soweit der Antragsteller ausführt, auch Dozenten hätten zu erkennen gegeben, daß die Aufgabenstellung für sie nicht eindeutig gewesen sei, würde sich aus einer derartigen - notwendig subjektiven - Meinungsäußerung nichts Entscheidendes für die Frage herleiten lassen, ob das Thema in einer den Prüfungsorganen zuzurechnenden Weise falsch, irreführend oder willkürlich - also nicht sachgerecht - gestellt worden ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 26. April 1978 - 1 WB 170/76).
  • BVerwG, 11.01.1977 - 1 WB 32.76
    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 147.78
    Das ist der Fall, wenn sich eine bessere Klausurnote unmittelbar auf die Abschlußnote (BVerwG ZBR 1978, 72; vgl. auch BVerwG Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 WB 132/77) oder - wie hier - auf die Platzziffer und damit unter Umständen auf die spätere Laufbahn auswirken könnte.
  • BVerwG, 28.03.1984 - 1 WB 42.83

    Beschränkung der gerichtlichen Nachprüfung von Prüfungsentscheidungen auf

    Die Verbesserung der Klausurnote (Einzelnote) um eine Notenstufe würde jedenfalls zu einer Verbesserung der Platzziffer führen und sich damit auf die spätere Laufbahn auswirken können (vgl. im einzelnen BVerwG Beschlüsse vom 18. Mai 1982 - 1 WB 147/78 - und vom 30. Juni 1983 - 1 WB 27/81).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht